03. JUNI 2019

Nur humanitäre Hilfe ist nicht genug!

Caritas fordert nachhaltige Hilfen für Klient_innen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten in prekären Lebenslagen

Der Deutsche Caritasverband (DCV) legt gemeinsam mit der Katholischen Arbeitsgemeinschaft der Wohnungslosenhilf (KAG W) Forderungen vor, um die Arbeit mit Menschen in prekären Lenbeslagen aus anderen Mitgliedsstaaten der EU zu unterstützen und Möglichkeiten der Veränderung zu eröffnen. Der Caritas geht es dabei um die Verhütung der schlimmsten Folgen für diese Menschen, die am Ende einer langen Abwärtsspirale in den niedrigschwelligen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe der Caritas ankommen. Deshalb fordert sie dazu auf, Maßnahmen zur Prävention von Problemeskalationen und zur pragmatischen Verbesserung der Lebenslagen der Zielgruppe zu ergreifen. Mehr...

 

Ungeklärte, rechtlich komplizierte und oft nur schwer realsierbarer Ansprüche und mangelnder Zugang von ausländischen EU-Bürger_innen zu wesentlichen Lebensbereichen und auch zu guter Beratung und Hilfe führen häufig zu massiver Verelendung. Für viele Betroffene ist eine nachhaltige Überwindung ihrer Lebenslage in Deutschland auf Grund der Rahmenbedingungen erschwert und auch im Heimatland nicht realistisch.

Betroffen, die Beratungseinrichtungen des DCV aufsuchen, erhalten dort Unterstützung insbesondere zur Klärung ihres Status und den Zugang zu Hilfsangeboten. Die Menschen, die niedrigschwellige Angebote aufsuchen, brauchen in der Regel Angebote der Basisversorgung wie medizinische Hilfe, Essen, Trinken, Duschen und Wäschepflege. Diese Maßnahmen alleine reichen jedoch nicht au, sondern stehen in Gefahr, faktisch zur Verfestigung der Lebenslage der von absoluter Armut betroffenen beizutragen. Nötig sind daher auch Angebote, die mittel- bis langfristig zu einer Verbesserung der persönlichen Situation führen.

Zentrale Forderungen von DCV und KAG W sind:

  • Zugang zum Hilfesystem und Beratung bedarfsgerecht ermöglichen
  • Die Integration in den Arbeitsmarkt verbessern
  • Gesundheitsversorgung von (wohnungslosen) EU-Bürger_innen sichern
  • Niedrigschwellige Angebote sichern und ausbauen
  • Allgemeine Härtefallklausel im SGB XII neu verankern
  • Leistungsausschlüsse eng auslegen - Überbrückungsleistungen sowei die Härtefallklarusel in §23 3 SGB XII weit auslegen

 

Die gesamte Positionierung ist zum Download erhältlich unter:

https://www.caritas.de/fuerprofis/presse/stellungnahmen/05-28-2019-menschen-aus-anderen-eu-mitgliedstaaten-in-prekaeren-lebens

 

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