31. MÄRZ 2012

Diakonie fordert gleiches Recht für alle EU-Bürger bei Arbeitssuche in Deutschland

Die Diakonie fordert die sozialrechtliche Gleichbehandlung aller EU-Bürger, die in Deutschland Arbeit suchen. "Der Vorbehalt der Mehr... Bundesregierung gegenüber dem Europäischen Fürsorgeabkommen ist politisch das falsche Signal und rechtlich unzulässig", sagte Maria Loheide, sozialpolitischer Vorstand des Diakonie Bundesverbandes anlässlich der Beratung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Bundestag.

"Wir benötigen eine solidarische Haltung in Europa und eine Willkommenskultur gegenüber Einwanderern aus der Union, die ihre Chance auf dem Arbeitsmarkt ergreifen wollen. Wenn sie dabei scheitern, muss ihnen selbstverständlich geholfen werden." Stattdessen Leistungen der Sozialhilfe oder gar des Asylbewerberleistungsgesetzes zu gewähren, wie die Bundesregierung vorschlägt, sei für erwerbsfähige Arbeitsuchende systemwidrig und daher abzulehnen.

"Wir stehen auf dem Standpunkt, dass es bereits einen unionsrechtlichen Gleichbehandlungsanspruch auf Unterstützungsleistungen für Arbeitsuchende in jedem EU-Mitgliedsstaat gibt", erklärt Loheide. Dies folge aus dem Gleichbehandlungsgebot des Lissaboner Vertrages und aus der Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, die vorrangig anzuwenden seien

Die Bundesregierung hat am 19. Dezember 2011 dem Europarat angezeigt, dass für Angehörige der Staaten, die das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) abgeschlossen haben, keine Arbeitslosengeld-II-Leistungen mehr gewährt werden.

Mit dem Vorbehalt reagierte die Bundesregierung auf das Urteil des Bundessozialgerichts. Es spricht allen hilfebedürftigen Staatsangehörigen von Vertragsstaaten des Europäischen Fürsorgeabkommens sowohl Leistungen nach SGB II als auch SGB XII zu. Zu den EFA-Staaten zählen die meisten westeuropäischen Staaten der EU sowie die Türkei, Schweiz, Norwegen, Estland und Island. "Das Urteil ist aber bei Experten umstritten, da es heutiges EU-Recht außer Acht lässt. Der ‚Vorbehalt’ selbst ist völkerrechtlich sehr fragwürdig, da er im Nachhinein erklärt wurde und einer einseitigen Teilkündigung des Abkommens gleichkommt", betont Loheide. [Diakonisches Werk]

 

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