26. SEPTEMBER 2014

Fonds Heimerziehung: Bis 31. Dezember 2014 Ansprüche melden

In der Zeit von 1949 bis 1975 lebten etwa 700.000 bis 800.000 Kinder und Jugendliche in Säuglings-, Kinder- und Jugendheimen in der Bundesrepublik Deutschland. Der Heimaufenthalt Mehr... vieler ehemaliger Heimkinder war vielfach von traumatisierenden Lebens- und Erziehungsverhältnissen geprägt. Wem während der Heimunterbringung im vorgenannten Zeitraum in der Bundesrepublik Deutschland Unrecht und Leid zugefügt wurde, das heute noch zu Beeinträchtigungen führt, dem kann nun Unterstützung gewährt werden.

 

Aus einer Übereinkunft von Bund, westdeutschen Bundesländern und Kirchen (Errichter des Fonds "Heimerziehung West") ist der Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ hervorgegangen, der zum 1. Januar 2012 errichtet wurde.

Bis zum 31. Dezember 2014 können betroffene ehemalige Heimkinder ihre Ansprüche bei Ihrer zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle anmelden und ggf. auf die Warteliste für einen Beratungstermin setzen lassen. Vereinbarungen über Fondsleistungen können auch nach Ablauf dieser Anmeldefrist abgeschlossen werden. Dabei ist zu beachten, dass die vereinbarten Leistungen innerhalb der Fondslaufzeit (bis 31. Dezember 2016) erbracht und abgerechnet werden müssen.[Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Geschäftsstelle Fonds Heimerziehung]

 

Weitere Infos: http://www.fonds-heimerziehung.de/angebote-fuer-betroffene.html

 


 
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