31. JANUAR 2022

Erste bundesweite Erhebung wohnungsloser untergebrachter Personen findet statt: Ein Meilenstein für die BAG W

Berlin, 31. Januar 2022. Heute ist der Stichtag für die erste Bundesstatistik. In der Nacht vom 31.01. zum 01.02.2022 wird erstmals die Zahl der zu diesem Zeitpunkt untergebrachten wohnungslosen Personen in Deutschland erfasst. Mehr...

 

Susanne Hahmann, Vorsitzende der BAG W: „Dies ist ein Meilenstein für die Wohnungslosenhilfe und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Einführung einer Bundesstatistik haben wir bereits seit Jahrzehnten gefordert. Denn erst auf Basis empirisch abgesicherter Zahlen wird das wahre Ausmaß der Wohnungsnot deutlich. Und nur mit Fakten kann Handlungsdruck erzeugt werden, den Entwicklungen politisch entgegenzuwirken.“

 

Im März 2020 trat das „Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen“ in Kraft. Damit wurde eine rechtliche Grundlage für diese Erhebung des Statistischen Bundesamtes geschaffen.

 

„Es ist sehr wichtig, die Zahl der in Institutionen untergebrachten wohnungslosen Personen zu erheben, es muss aber auch festgestellt werden, dass ein großer Teil wohnungsloser Personen bei dieser Erhebung nicht erfasst wird. Dazu gehören Personen, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben oder bei Freund:innen und Bekannten unterkommen. Auch die Erhebung der Zahl wohnungsloser anerkannter Geflüchtete wird mit dieser Stichtagserhebung nicht vollständig erfolgen“, erklärte Werena Rosenke, Geschäftsführerin der BAG W.

 

Bislang gibt es keine genaue Zahl darüber, wie viele Menschen in Deutschland wohnungslos sind. Deshalb legt die BAG W Schätzungen der Zahl der Wohnungslosen vor. Die aktuellste Schätzung bezieht sich auf das Jahr 2020. Für 2020 hat die BAG 417.000 wohnungslose Menschen geschätzt. Diese Jahresgesamtzahl inkludiert auch die wohnungslosen anerkannten Geflüchteten sowie die Menschen, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben und diejenigen, die bei Freund:innen und Bekannten etc. vorübergehend unterkommen.

 

Alle Kommunen sind verpflichtet, die Daten der von ihnen selbst untergebrachten sowie die Daten der von freien Trägern untergebrachten Personen bis zum 14.03.2022 (in Berlin bis zum 15.03.2022) an das Statistische Bundesamt zu übermitteln.

 

Werena Rosenke: „Die Bundesstatistik bereitet den Boden für zielgerichtetes Handeln. Aus den gewonnenen Daten müssen im weiteren Schritt Maßnahmen entwickelt werden, die die Lebenslage der wohnungslosen Menschen nachhaltig verbessern. Die vorhandenen Hilfen sind dem tatsächlichen Bedarf anzupassen und es bedarf ausreichenden Wohnraums für wohnungslose Haushalte. Wir setzen darauf, dass die Regierung ihren angekündigten Aktionsplan zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit daran ausrichten wird.“

 

Pressemitteilung der BAG Wohnungslosenhilfe

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Daniela Wegner, Fachreferentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, (030) 284 4537-22,
E-Mail: danielawegner@bagw.de

 

Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.
Waidmannsluster Damm 37 | 13509 Berlin (Deutschland)

Tel.: (030) 2 84 45 37-0 | Fax: (030) 2 84 45 37-19


 
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