Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) appelliert an alle Verantwortlichen, den Zugang zur Wahl für wohnungslose Menschen so einfach wie möglich zu gestalten und so die demokratische Teilhabe sicherzustellen! Mehr...Am 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Damit auch wohnungslose Menschen ohne festen Wohnsitz ihr Wahlrecht wahrnehmen können, müssen sie – sofern sie keine Meldeadresse haben – bis spätestens Freitag, den 31. Januar 2025 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Zuständig ist das Wahlamt der jeweiligen Kommune, in der sie sich gewöhnlich aufhalten.
Die BAG W fordert alle Kommunen auf, die Eintragung in die Wählerverzeichnisse möglichst einfach und komplikationsfrei zu ermöglichen.
„Mit der Bundestagswahl 2025 wird der politische Kurs für die Zukunft von uns allen bestimmt. Besonders im Hinblick auf das EU-Ziel, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden, brauchen wir die Stimme von wohnungslosen Menschen. Eine Politik, die die Bedürfnisse betroffener Menschen berücksichtigt, kann nur gestaltet werden, wenn diese mitentscheiden.“, so Sabine Bösing, Geschäftsführerin der BAG W.
Für die Eintragung von wohnungslosen, wahlberechtigten Deutschen im Wählerverzeichnis ist das Wahlamt der jeweiligen Gemeinde zuständig. Der Antrag muss den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und die Unterschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers enthalten. Als Adresse kann die Gemeindeverwaltung angegeben werden. Der Antrag kann per Post oder durch eine andere Person eingereicht werden. Für die Briefwahl muss ein zusätzlicher Antrag gestellt werden. Sammelanträge, die von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe vorbereitet werden können, erleichtern den Eintragungsprozess.
Paul Neupert, Fachreferent der BAG W: „Es ist von entscheidender Bedeutung, dass auch wohnungslose Menschen wählen können, um für notwendige Veränderungen einzutreten. Die zuständigen Behörden sollten daher vor Ort über die Möglichkeiten und Modalitäten umfassend informieren und wohnungslose Menschen bei der Eintragung ins Wählerverzeichnis unterstützen. Das beinhaltet u. a. die Zusammenarbeit mit den Einrichtungen und Diensten der Wohnungsnotfallhilfe, aber auch das Bereitstellen von Formblättern für Anträge und Sammelanträge für die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Mitarbeitende in den Wahlämtern sollten wohnungslosen Menschen offen und auf Augenhöhe begegnen und sie ggf. durch den formalen Prozess begleiten."
Ausführliche Informationen zu Sammelanträgen und den Wahlmodalitäten hat die BAG W auf ihrer Webseite zusammengestellt.
Hier finden Sie die Pressemitteilung als PDF-Datei.
Pressemitteilung der
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