13. APRIL 2012

Erhöhung der Beschäftigungsquote reicht nicht aus, um Armut zu überwinden

BERLIN (Diakonisches Werk). "Es reicht nicht aus, die Beschäftigungsquote zu erhöhen, um Armut in Deutschland  zu überwinden", kritisiert Mehr... Maria Loheide, sozialpolitischer Vorstand des Diakonie Bundesverbandes das Nationale Reformprogramm der Bundesregierung, das heute bei der Europäischen Kommission eingeht. Die Maßnahmen zur Verringerung von Armut beschränkten sich zudem darauf, Langzeitarbeitslosigkeit zu reduzieren. Qualität und Vergütung der Arbeit blieben außen vor. "Ziel muss es sein, prekäre Beschäftigungen zu vermeiden und gute Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen", betont Loheide.
 
Armut zu reduzieren gehört zu den Europa-2020-Zielen, auf die sich alle Staats- und Regierungschefs der EU geeinigt haben. Um dies in Deutschland zu erreichen, genüge es nicht, einseitig auf den Arbeitsmarkt zu setzen, betont Loheide. "Armut ist ein ganzheitliches Problem und kann nur durch eine umfassende Strategie  bekämpft werden", so Loheide weiter. Dazu gehören beispielsweise der Ausbau der frühkindlichen Bildung und der beruflichen Qualifikation. Für eine wirksame Bekämpfung von Armut bieten sich ebenso die EU-Indikatoren an, die neben der Langzeitarbeitslosigkeit auch die materielle Entbehrung und das Medianeinkommen zur Beurteilung heranziehen.
 
Die Diakonie erneuerte ihre Kritik, dass sie wieder nur unzureichend in das Erstellen des Nationalen Reformprogramms eingebunden waren. "Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie ihre Anstrengungen bei der Armutsbekämpfung mehr als verdoppelt und uns in Zukunft bei der nationalen Umsetzung der Ziele der Strategie Europa 2020 aktiver einbezieht", forderte Loheide erneut.
 
Heute gehen bei der Europäischen Kommission die Nationalen Reformprogramme aller Mitgliedstaaten der EU ein. Auch die Bundesregierung kommt ihrer Aufgabe gegenüber der Europäischen Union nach, die aktuellen Fakten zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung im Land zu benennen. Dabei geht es nicht nur um  eine routinemäßige Berichterstattung, vielmehr wird die EU-Kommission mit spezifischen, auf die Länder zugeschnittenen, Empfehlungen antworten.


 
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