27. APRIL 2012

Diakonie fordert Rentenkonzept gegen Altersarmut

BERLIN. "Die Rentenvorschläge der Bundesregierung sind völlig unzureichend, um Altersarmut zu verhindern – und diese wird in Mehr... dennächsten Jahren deutlich zunehmen", kritisiert Diakonie-Präsident Johannes Stockmeier den Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Rente. "Vielen Menschen gelingt es nicht mehr, ausreichende und armutsfeste Ansprüche in der Rentenversicherung aufzubauen. Dies muss die Bundesregierung bei Rentenvorhaben berücksichtigen, anstatt unsinnige neue Sozialleistungen wie das Betreuungsgeld zu schaffen. Diese Mittel sollten besser für die Armutsbekämpfung eingesetzt werden."

Die geplante Zuschussrente verhindere Altersarmut nicht. Sie konzentriere sich auf diejenigen, die genauso lange privat oder betrieblich vorsorgen, wie sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Das sei aber insbesondere für Frauen unrealistisch, die Erziehungs- oder Pflegezeiten haben und häufiger prekär beschäftigt seien. "Wer am Rande des Existenzminimums lebt, kann nicht privat fürs Alter vorsorgen. Dies betrifft häufig Frauen. Sie werden durch die geplanten Neuregelungen benachteiligt", erklärt der Diakonie-Präsident.

"Heute arbeitet kaum noch ein Mensch ununterbrochen von der Lehre bis zur Rente. Viele Erwerbsbiografien sind gekennzeichnet von Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Minijobs sowie längeren Auszeiten durch Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen", betont Stockmeier. "Daher ist es falsch, die Zuschussrente nach einer Übergangszeit an Beitragszahlungen von 35 Jahren in Kombination mit privater oder betrieblicher Vorsorge zu knüpfen und Zeiten der Arbeitslosigkeit dabei nicht mit zu zählen."

Die Diakonie fordert die Bundesregierung auf, ein Konzept für eine gesetzliche Mindestrente vorzulegen, das die Bekämpfung von Altersarmut zum zentralen Anliegen macht und Erziehende und Pflegende nicht benachteiligt. In den aktuellen Gesetzesplänen zur Zuschussrente müssten zumindest die vorausgesetzten Zeiten für eine private oder betriebliche Altersvorsorge reduziert und Beitragszahlungen während Zeiten der Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden. [Diakonisches Werk der EKD]

 


 
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