Spenden Sie für eine großartige Sache!
Online-Spende
Mit Ihrer Spende ermöglichen Sie uns, Menschen in Not zu unterstützen. In Zeiten, in denen viele den Gürtel enger schnallen müssen, ist das keine Selbstverständlichkeit und wir danken Ihnen dafür besonders herzlich.
Mit Ihrer Unterstützung und Dank des großen Engagements von bundesweit mehr als 2.000 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können wir täglich Zeichen der Solidarität setzen. Das wird immer wichtiger in einer Gesellschaft, in der zu viele Menschen von Armut und Ausgrenzung betroffen sind. Für sie möchten die Bahnhofsmissionen als offene Anlauf-, Ersthilfe- und Weitervermittlungsstellen am Bahnhof zuverlässig da sein.
Wir setzen Ihre Spenden ein, um Menschen ganz unmittelbar zu helfen, aber auch um die Bahnhofsmissionen dabei zu unterstützen, am Bahnhof einen Ort der Sicherheit, des Schutzes, der Zugehörigkeit und der Orientierung für Ihre Gäste zu gestalten. Sie sind herzlich eingeladen, sich vor Ort über unsere Arbeit zu informieren.
Per Überweisung
Spendenkonto:
Bahnhofsmission Deutschland e. V.
IBAN: DE58 5206 0410 0005 0159 95
BIC: GENODEF1EK1
Ist Ihre Spende für eine bestimmte örtliche Bahnhofsmission vorgesehen, hinterlassen Sie diesen Wunsch bitte im Verwendungszweck bzw. unter "Nachricht" im Formular der Online-Spende. Wir leiten die Zuwendung entsprechend weiter.
Kleider- und andere Sachspenden
Viele Bahnhofsmissionen nehmen Kleider- und auch andere Sachspenden entgegen. Wenden Sie sich dafür bitte an die Bahnhofmission in Ihrer Nähe und erfragen den Bedarf direkt vor Ort. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Zuwendungsbescheinigungen
Gerne stellen wir Ihnen für Ihre Spende eine Zuwendungsbescheinigung aus. Bitte wenden Sie sich dafür an spendenmanagement@bahnhofsmission.de. Für Online-Spenden erfolgt die Erstellung automatisch, insofern Sie den Wunsch einer Spendenbescheinigung angeklickt haben.
Übrigens: Bei Zuwendungen/Spenden bis € 300,- genügt als Zuwendungsnachweis unser Hinweisblatt (Vereinfachter Zuwendungsnachweis) und Ihr Kontoauszug oder ein selbst erstellter Online-Banking-Ausdruck als Zuwendungsbestätigung gegenüber dem Finanzamt. Damit helfen Sie uns, die Kosten für Verwaltung und Versand möglichst gering zu halten.
Sie können hier den Vereinfachten Zuwendungsnachweis herunterladen. Das Hinweisblatt ist gültig bis zum 07.02.2026.