Behindertengerechte Bahnhöfe:
Unterschiede zwischen Bundes-
ländern. Grafik: Allianz pro Schiene
BERLIN. Wer mit dem Fahrrad, dem Rollstuhl oder mit Kinderwagen unterwegs ist, kennt die Tücken einer Bahnreise im Detail. Dennoch sind inzwischen gut drei Viertel aller 5.484 Bahnhöfe in Deutschland stufenfrei. Das geht aus einem nach Bundesländern aufgefächerten Ranking Mehr... der Allianz pro Schiene auf Basis von Daten der DB Station & Service hervor. Das Bündnis Allianz pro Schiene, dessen Mitglied die Bahnhofsmission ist, setzt sich in Deutschland für die Förderung des umweltfreundlichen und sicheren Schienenverkehrs ein.
„Mit einer Quote von rund 75 Prozent an stufenfreien Bahnhöfen ist Deutschland auf einem guten Weg. Dennoch gilt es, sich noch besser auf die Bedürfnisse einer alternden Gesellschaft vorzubereiten“, sagte der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege, am Mittwoch in Berlin. Auffallend seien die großen Unterschiede zwischen den Bundesländern. Während es die Spitzenreiter, das Flächenland Schleswig-Holstein und der Stadtstaat Berlin, auf einen Anteil von 94 Prozent an stufenfreien Bahnhöfen bringen, kommt das Saarland nur auf 49 Prozent. Auch das gerne Bestmarken beanspruchende Bayern liegt mit 72 Prozent unter dem deutschen Durchschnitt, genauso wie das bevölkerungsreiche Nordrhein-Westfalen.
Stufenfreier Umbau nach „1000-Reisende-Regel“
„Stufenfreiheit“ bedeutet nach der Definition der Deutschen Bahn, dass alle Reisenden ohne fremde Hilfe zum Bahnsteig gelangen können. Diese ist ein wichtiger Bestandteil der „Barrierefreiheit“, die allerdings nicht nur Anforderungen an den Bahnhofsbau stellt, sondern auch Fahrzeuge, Ticketkauf und Reiseplanung umfasst: Um barrierefrei zu sein, muss die gesamte Reisekette so organisiert sein, dass mobilitätseingeschränkte Reisende den Zug problemlos benutzen können. Um zu entscheiden, welche Bahnhöfe zuerst stufenfrei umgebaut werden müssen, hat sich die DB mit dem Eisenbahnbundesamt auf eine „1000-Reisende-Regel“ verständigt: Sie besagt, dass Verkehrsstationen mit mehr als 1000 Reisenden am Tag Aufzüge oder lange Rampen erhalten sollen, während Stationen mit weniger als 1000 Reisenden pro Tag nur in besonderen Fällen – etwa weil ein Seniorenheim oder eine Behinderteneinrichtung in der Nähe sind - umgerüstet werden.
„Für uns sind die markanten Unterschiede innerhalb Deutschlands ein Zeichen dafür, dass die Länder unterschiedlich viel für ihre Bahnhöfe tun." Flege widersprach der üblichen Auffassung, dass die Herstellung der Stufenfreiheit allein in der Verantwortung der Eisenbahninfrastrukturunternehmen liege. „Bahnhofsfinanzierung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Deutscher Bahn, Bund, Ländern und Kommunen", sagte Flege und begrüßte die jüngste Ankündigung von Verkehrsminister Alexander Dobrindt, bis 2018 rund 50 Millionen Euro in den Umbau von kleinen und ländlichen Bahn-Haltestellen zu investieren. „Dobrindts Sonderprogramm kann aber nur ein Anfang sein. Nicht 50 Millionen für drei Jahre, sondern 150 Millionen pro Jahr wären notwendig – und das über das Jahr 2018 hinaus. Beim gesetzlich vorgeschriebenen Umbau der Bahnhöfe zur Barrierefreiheit dürfen Kommunen und Bundesländer nicht alleine gelassen werden.“ Der Allianz pro Schiene-Geschäftsführer verwies auch auf den Wettbewerb Bahnhof des Jahres. „Natürlich legt die Jury großen Wert auf Barrierefreiheit. Die Siegerbahnhöfe 2015 werden selbstverständlich barrierefrei sein." [Allianz pro Schiene]
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