Bahnhofsmission Deutschland zum Alkoholkonsumverbot an Bahnhöfen
Die Deutsche Bahn verfolgt mit der Maßnahme das Ziel, Sicherheit und Sauberkeit in Bahnhofshallen und am Gleis zu verbessern. Die Bahnhofsgastronomie ist von dem Verbot ausgenommen und auch in die Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn sind vom Konsumverbot ausgenommen. Alkohol darf weiterhin verschlossen im Gepäck oder aus Einkäufen mitgeführt werden. Bei Verstößen droht zunächst ein Platzverweis, im Wiederholungsfall ein Hausverbot durch die DB. Die Umsetzung erfolgt durch die Mitarbeitenden der DB Sicherheit auf der Grundlage einer geänderten Hausordnung.
Auswirkungen auf die Bahnhofsmissionen und ihre Gäste
In allen Bahnhofsmissionen gilt - unabhängig vom Alkoholverbot an Bahnhöfen - traditionell ein Konsumverbot für Alkohol und Drogen. Für den Betrieb der Bahnhofsmissionen hat die flächendeckende Einführung des Alkoholverbots an Bahnhöfen insofern keine direkten Auswirkungen.
Allerdings befürchten wir Verdrängungseffekte: Die Folgen des Alkoholkonsums könnten sich vom Bahnhof an andere Orte der Städte und insbesondere auf die Bahnhofsvorplätze verlagern. Die Verdrängung löst keine Probleme.
Alkohol wird nicht nur am Bahnhof konsumiert und das Problem entsteht auch nicht erst dort. Die Reduktion der negativen Folgen von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum erfordert eine Kooperation verschiedener Akteure wie DB Sicherheit, Bundes- und Landespolizei und Kommunen. Dabei ist auch die Einrichtung von sozialarbeiterisch begleiteten Konsum-Akzeptanzräumen in Bahnhofsnähe in den Blick zu nehmen.
Positionierung der Bahnhofsmission Deutschland
Grundsätzliche Unterstützung: Als Bahnhofsmission teilen wir die Ziele des Alkoholkonsumverbots und werden die Deutsche Bahn in der Umsetzung unterstützen. Wir gehen davon aus, dass auch unsere Gäste profitieren würden, wenn im öffentlichen Raum insgesamt weniger Alkohol konsumiert würde, weil gerade vulnerable Personen häufig Aggressionen und Übergriffen durch alkoholisierte Personen ausgesetzt sind. Ein Alkoholkonsumverbot trägt auch zum Schutz unserer haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden bei.
Diskriminierungsfreie Umsetzung: Entscheidend aus der Sicht der Gäste der Bahnhofsmissionen ist, dass das Alkoholverbot an Bahnhöfen diskriminierungsfrei und gerecht umgesetzt wird. Fußballfans, private Feiergruppen oder Besucher*innen örtlicher Festivals unterliegen denselben Regeln wie etwa wohnungslose Menschen bzw. Menschen, die in Armut leben oder zu benachteiligten Bevölkerungsgruppen gehören. Wir werden daher genau beobachten und uns dafür einsetzen, dass alle Menschen bei der Umsetzung des Alkoholverbots an Bahnhöfen gleichbehandelt werden.
Einbindung und Abstimmung: De Bahnhofsmissionen sehen sich als Partner im Sozialraum Bahnhof und sind bereit, mit unserem Knowhow zur Linderung sozialer Probleme beizutragen. Dies geschieht auch auf der Grundlage einer bestehenden bundesweiten Vereinbarung zwischen Bundespolizei, DB Sicherheit und Bahnhofsmission zur Intensivierung der Zusammenarbeit zu Fragen der sicherheitsrelevanten Sozialarbeit. Vor Ort, in den Regionen und auf Bundesebene finden zu diesem Zweck regelmäßig Austauschformate und Runde Tische statt mit Beteiligung der Bahnhofsmission statt.
An den Standorten der Bahnhofsmissionen werden wir die Umsetzung des Alkoholverbots an Bahnhöfen gut beobachten und dort, wo wir diese als unausgeglichen und ungerecht empfinden, bestehende Kontakte nutzen, um das Gespräch mit unseren Partner*innen bei DB InfraGo und DB Sicherheit zu suchen.
Kontakt:
Bahnhofsmission Deutschland, Bundesgeschäftsstelle
S-Bahnhof Jannowitzbrücke, Bogen 14, 10178 Berlin
Mirko Schwärzel
Tel. 030/644919968
E-Mail: mirko.schwaerzel@bahnhofsmission.de
Dr. Gisela Sauter-Ackermann
Tel. 030/64419969
E-Mail: gisela.sauter-ackermann@bahnhofsmission.de