Freiburg, 6. März 2020. Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März begrüßt IN VIA Deutschland das neue Bundesinvestitionsprogramm des Bundesfamilienministeriums "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen".
Das Programm unterstützt Hilfs- und Beratungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen in den Ländern und Kommunen. Mehr...Dies ist ein überfälliger Schritt, um den Frauen bedarfsgerechten Schutz zu bieten. Täter müssten konsequenter verfolgt und bestraft werden, fordert der Frauenverband. Hunderttausende von Frauen gehen weltweit auf die Straße, um auf die Gewalt in ihrem Umfeld aufmerksam zu machen.Dabei fordern sie lautstark ein, die Täter zu bestrafen und Lücken in der Rechtsprechung zu schließen.
Das Bundeskriminalamt erfasste 2018 in Deutschland mehr als 114.000 Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt, Bedrohungen oder Nötigungen durch ihre Ehemänner, Partner oder Ex-Partner wurden. Die Dunkelziffer ist immens. 122 Frauen sind von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet worden.
Das neue Programm mit einem Gesamtfördervolumen von 120 Millionen Euro, zur Finanzierung etwa von Frauenhäusern und Beratungsstellen, leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Diese Verordnung zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen hatte der Europarat schon 2011 verabschiedet. 2018 ist das Übereinkommen in Deutschland in Kraft getreten.
„Jede von Gewalt betroffene Frau, ob mit oder ohne Kinder, braucht eine Anlaufstelle, und das unabhängig von ihrer Wohnsituation oder ihrem rechtlichen Status“, fordert Beate Gilles, Vorsitzende von IN VIA Deutschland. Die Frauen müssten zudem einen Rechtsanspruch auf Leistungen während ihres Aufenthalts im Frauenhaus und auf therapeutische Unterstützung erhalten.
In den letzten Jahren hat auch die geschlechtsspezifische Gewalt im Internet bedrohliche Ausmaße angenommen. Eine von zehn Frauen und Mädchen ab dem Alter von 15 Jahren gibt an, bereits einmal Opfer von Cyber-Gewalt geworden zu sein. Meist werden An- und Übergriffe im Netz nicht als Gewalt wahrgenommen und deshalb nicht rechtlich verfolgt.
„Die Verharmlosung von Gewalt spiegelt sich auch in Auslegungen der Justiz wider. So werden Täter, die ihre Partnerin töten, häufig lediglich wegen Totschlags verurteilt. Gewalttaten, die in einer Partnerschaft begangen werden, dürfen nicht milder bewertet werden als außerhalb begangene“, so Gilles. Die juristische Definition und Systematik von Mordmerkmalen müsse in diesem Kontext neu festgelegt werden.
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