Berlin, 11.05.2021. Am 06. Juni 2021 finden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt statt. Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger ohne feste Meldeadresse besitzen selbstverständlich ein Wahlrecht. Allerdings gilt es, dafür einiges zu beachten. Auf entsprechende Fristen und Formalitäten weist die BAG Wohnungslosenhilfe (BAG W) heute hin.
Wählen darf nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger sind oftmals nicht im Melderegister und damit auch nicht im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde gelistet. Dennoch haben sie ein Wahlrecht, wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, zum Wahltermin mindestens 18 Jahre alt sind und sich in den drei Monaten zuvor „gewöhnlich“ in dem Bundesland aufgehalten haben – so beschreibt es das Landeswahlgesetz. Wichtig ist, dass Wohnungslose ohne Meldeadresse bis zum 21. Tag vor der Wahl die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragt haben - das wäre der kommende Freitag, der 16.05.2021. Da dieser Tag auf einen Sonntag fällt und Christi Himmelfahrt und ein von vielen als Brückentag genutzter Freitag die Woche zusätzlich verkürzen, empfiehlt die BAG W, die Eintragung in das Wählerverzeichnis schon bis zum Mittwoch, den 12.05.2021, vornehmen zu lassen. Mehr...
Eintragung in ein Wählerverzeichnis auch mit Sammelantrag möglich
Zuständig für die Eintragung ist das Wahlamt der Gemeinde, in der sich die antragstellende Person gewöhnlich aufhält. Dort kann unter der Vorlage eines Lichtbildausweises ein entsprechender Antrag ausgefüllt und unterschrieben werden. In Anbetracht von coronabedingten Zugangsbeschränkungen und eventuellen Verkürzungen der Öffnungszeiten, rät die BAG W, dass Betroffene zuvor im zuständigen Wahlamt anrufen, um Details zu erfragen.
Die BAG W weist außerdem darauf hin, dass in Sachsen-Anhalt lt. §14 der Landeswahlordnung auch Sammelanträge auf eine Eintragung in ein Wählerverzeichnis gestellt werden können. So ist es möglich, für mehrere Bürger:innen gleichzeitig einen Antrag zu stellen. Es ist außerdem erlaubt, sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen zu lassen.
Gibt eine Gemeindeverwaltung einem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nicht statt, sollte die betreffende Person unbedingt bis zum 25.05.2021 Einspruch einlegen. Die BAG W geht aber davon aus, dass auch in Sachsen-Anhalt Menschen ohne festen Wohnsitz der Gang zur Wahlurne ohne bürokratische Hürden gewährleistet wird. „Die Kommunen sollten den wohnungslosen Bürgerinnen und Bürgern den Eintrag in das Wählerverzeichnis komplikationslos ermöglichen und an den Treffpunkten und Anlaufstellen der Wohnungslosen entsprechend informieren“, erklärte Werena Rosenke, Geschäftsführerin der BAG W.
Weitere Wahltermine in 2021
Weitere Wahlen finden in diesem Jahr am 26. September 2021 in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen parallel zur Bundestagswahl statt. Auch hier darf nur wählen, wer bis zum 21. Tag vor der Wahl in den jeweiligen Wählerverzeichnissen eingetragen ist. Da es sich bei diesem Stichtag ebenfalls um einen Sonntag handelt, sollte die schriftliche Registrierung bis zum Vormittag des vorangegangenen Freitags erfolgen, also bis zum 03. September 2021. Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen immer schriftlich im Wahlamt der jeweiligen „Heimatgemeinde“ gestellt werden.
Pressemitteilung der BAG Wohnungslosenhilfe e.V.
Berlin, den 11.05.2021
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Paul Neupert, Fachreferent, (030) 284 4537 – 17
paulneupert@ bagw.de
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