20. DEZEMBER 2021

Soziale Kälte überwinden – Bezahlbare Wohnungen für alle

„Würde, Haltung, Beteiligung – Herausforderungen in der Arbeit mit Menschen ohne Wohnung“, unter diesem Titel veranstaltet der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) seinen zweitägigen, digitalen Kongress am 6. und 7. Dezember 2021 mit rund 150 Teilnehmenden. EBET formuliert in seiner Stuttgarter Erklärung zum Kongress zentrale Forderungen, die von der neuen Bundesregierung umgesetzt werden müssen, um allen Menschen ein  selbstbestimmtes Leben in Würde zu ermöglichen und soziale Ungerechtigkeit zu überwinden. Mehr...

 

Die Pandemie verschärft die prekäre Lebenssituation von Menschen ohne Wohnung, die ohnehin zu den gefährdetsten Gruppen der Gesellschaft gehören. Die Nöte von Menschen, die keinen Schutz in den eigenen vier Wänden finden, sind für viele Menschen in der Pandemie sichtbarer. Dr. Jens Rannenberg, Vorsitzender des EBET: „Während der Pandemie wurden mancherorts menschenwürdige Unterkünfte geschaffen, die vorher undenkbar schienen. Wenn das in einer Krise gelingt, sollte es erst recht danach möglich sein, allen Bürgerinnen und Bürgern angemessene und bezahlbare Wohnungen anzubieten.“

 

Der EBET fordert einen bedingungslosen Schutz der Menschenwürde und gesellschaftliche Teilhabe für einkommensarme Menschen. Dr. Jens Rannenberg: „Soziale Gerechtigkeit muss ein zentrales Ziel der neuen Bundesregierung sein. Armut in einem reichen Land wie Deutschland ist nichts anderes als ein Mangel an Gerechtigkeit.“

 

Zentrale Forderungen des EBET:

  • Sozialen Wohnungsbau verstärken. Das im Koalitionsvertrag genannte Ziel von 100.000 neuen Sozialwohnungen pro Jahr ist unzureichend. Es braucht eine Quote zur Vergabe von Sozialwohnraum an Menschen mit besonderen Schwierigkeiten am Wohnungsmarkt. Wohnen ist ein Menschenrecht. Jede und jeder hat das Recht auf bezahlbaren angemessenen Wohnraum.
  • Respekt für wohnungslose Menschen. Die Freizügigkeit aller Bürgerinnen und Bürger ist unbedingt zu respektieren. Alle Kommunen müssen das Recht auf Unterbringung umsetzen und menschenwürdiges Wohnen auch für ordnungsrechtlich untergebrachte Menschen sicherstellen.
  • Qualifizierte und angemessene Unterkunft für alle Menschen. Die ordnungsrechtliche Unterbringung darf nur eine Übergangslösung für maximal drei Monate sein.
  • Einkommensarme Menschen müssen an der Digitalisierung unserer Gesellschaft beteiligt werden. Das Existenzminimum muss Teilhabe am gesellschaftlichen und digitalen Leben möglich machen. Es ist so weit anzuheben, dass Teilhabe nicht nur rudimentär ermöglicht, sondern Menschen am Existenzminimum zu tatsächlich gleichberechtigten Bürgerinnen und Bürgern macht.
  • Kostenübernahme für digitale Endgeräte. Für prekär Beschäftigte oder von Sozialleistungen abhängige Menschen muss über Zuschüsse für digitale Endgeräte in ausreichender Höhe sichergestellt werden, dass sie digitale Zugänge realisieren können. In den Regelleistungen sind regelmäßige Kosten für stabile Internetzugänge in höherem Maß als bisher zu berücksichtigen.
  • Kostenfreier Nahverkehr für einkommensarme Menschen. Mobilität ist ein entscheidender Faktor zur Realisierung von Beteiligung, insbesondere im ländlichen Raum, weshalb ein kostenfreier ÖPNV für einkommensarme Menschen benötigt wird.

Link zur Stuttgarter Erklärung des EBET:

https://www.ebet-ev.de/files/EBET/evo/bilder/Kongress_2021/PDF/EBET-Kongress%202021%20-%20Stuttgarter%20Erkl%C3%A4rung.pdf

 

Pressemitteilung vom 17.12.2021 des

EBET e.V. | | Caroline-Michaelis-Str. 1 | | Deutschland | 10115 Berlin | |

REDAKTION

Stefan Gillich, Lars Schäfer, Petra Zwickert

 

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