Die evangelische Kirche in Deutschland und die Diakonie reformieren das Anerkennungsverfahren für Betroffene sexualisierter Gewalt: Ab Januar 2026 gilt in sieben von zehn Verbünden von evangelischen Landeskirchen und den Landesverbänden der Diakonie ein neues Verfahren zur Anerkennung erlittener sexualisierter Gewalt. Ziel ist, das Verfahren betroffenenorientierter zu gestalten und weiter zu vereinheitlichen. Grundlage dafür ist die Anerkennungsrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
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Dorothee Wüst, Sprecherin der Beauftragten im Beteiligungsforum, zeigt sich erfreut über den Erfolg, dass innerhalb von acht Monaten nach dem Beschluss der Anerkennungsrichtlinie das neue Verfahren startet. Gleichzeitig bedauert sie, dass das Ziel einer gemeinsamen Umsetzung zum 01.01.2026 nicht vollständig erreicht werden konnte: „Wir wussten, dass wir uns viel vorgenommen haben. Unsere ehrgeizigen Ziele haben uns geholfen, dass ab Januar in den meisten Landeskirchen und Landesverbänden der Diakonie die neuen Standards gelten – aber es bleibt auch noch etwas zu tun.“
In drei östlichen Verbünden, die den Bereich der neuen Bundesländer abdecken, stehen noch Planungs- und Umsetzungsschritte aus: Der Start soll noch im ersten Halbjahr 2026 erfolgen. Zudem gibt es einzelne regionale Unterschiede in der Umsetzung der Anerkennungsrichtlinie: Im Verbund „Bayern“ ist für einen Übergangszeitraum von drei Jahren die Kommission, um eine Person erweitert. Im Verbund „Niedersachsen/Bremen“ wird von der Anerkennungskommission ergänzend geprüft, ob der betroffenen Person eine Anrufung staatlicher Gerichte unmöglich oder unzumutbar ist und wann die besondere Verantwortung der kirchlichen Institutionen für eine plausibel vorgetragene Tat vermutet wird.
Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland und Mitglied im Beteiligungsforum: „Noch ist der Prozess der Umsetzung der Anerkennungsrichtlinie nicht in allen Verbünden abgeschlossen. Und auch die Arbeit im Beteiligungsforum geht weiter. Mit dem Start des neuen Verfahrens in sieben Verbünden sind wir jedoch einen großen Schritt vorangekommen, die Anerkennungsverfahren betroffenenorientierter und vergleichbarer zu gestalten – dieses war nicht zuletzt auch eine wichtige Empfehlung aus der Aufarbeitungsstudie ‚ForuM‘.“
https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2025/maerz/richtlinie-zur-anerkennung-sexualisierter-gewalt
https://www.ekd.de/anerkennungsrichtlinie-der-ekd-89097.htm
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