Notwendige Orientierungshilfe für Städte und Gemeinden für menschenwürdige Notunterkünfte
Der Deutsche Caritasverband e.V. (DCV) und seine Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (KAG W) begrüßen den neuen Leitfaden für die Unterbringung wohnungsloser Menschen. Der Leitfaden ist ein erstes konkretes Ergebnis des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit, auf den sich die Bundesregierung 2022 verpflichtet hat. Mehr...
Er bietet eine überfällige Orientierung zur Organisation und Gestaltung menschenwürdiger Notunterkünfte. Dazu gehört auch eine bedarfsgerechte Ausgestaltung der Unterkünfte etwa für Frauen, Familien oder Menschen mit psychischer Erkrankung. Als unverzichtbar für alle Notunterkünfte sieht die Caritas sozialrechtliche Beratung und weiterführende Hilfen an.
Eva Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbands, betont:
„Mitten im kalten Winter ist das Leben auf der Straße eine existentielle Lebensgefahr. Wir sind dankbar zu wissen, dass in der Caritas und in Pfarrgemeinden an vielen Orten Türen geöffnet werden, um Wohnungslosen eine Notunterkunft zu bieten. Empathie, Tatkraft und ein liebevolles Wissen um die Vielfalt der Schicksale Wohnungsloser zeichnen dieses Engagement aus. Es ist gut, wenn die Orientierungshilfe des Bundesbauministeriums Kommunen und Zivilgesellschaft vor Ort ermutigt, dieses konkrete Engagement fortzuführen. Für die Organisation und Ausgestaltung von Notunterkünften für wohnungslose Menschen gibt der Leitfaden Orientierung an die Hand und verbreitert die Voraussetzungen dafür, dass besonders vulnerable Menschen neue Lebensperspektiven entwickeln können.“
Prof. Dr. Kostka, Vorsitzende der KAG W und Direktorin des Caritasverbands für das Erzbistum Berlin e.V.: „Obdachlosigkeit gefährdet die Würde des Menschen und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Unterbringung wohnungsloser Menschen muss so ausgestaltet sein, dass sie die existenziellen Nöte und Bedarfe angemessen aufgreift und umsetzt. Begleitende soziale Unterstützung kann Perspektiven für ein selbstbestimmtes Leben schaffen.“
Der DCV und die KAG W appellieren an die Landesregierungen, dafür Sorge zu tragen, dass der Leitfaden weite Verbreitung findet.
Hintergrund:
Nach den Ordnungs- und Polizeigesetzen der Länder sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, unfreiwillig obdachlose Menschen im Rahmen der Gefahrenabwehr unterzubringen. Die Städte und Gemeinden sind auch für die Ausgestaltung und Organisation dieser Unterbringung verantwortlich. Da keine verbindlichen gesetzlichen Vorgaben für die Ausgestaltung vorliegen, gibt es bundesweit große Unterschiede bei den Standards und der Umsetzung der Notunterbringung.
Den neuen Leitfaden gibt es hier: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/bbsr-online/2026/bbsr-online-06-2026.html
Für Rückfragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Deutscher Caritasverband e.V.
Karin Vorhoff
Karlstraße 40, 79104 Freiburg
Telefon: 0761 200-197
E-Mail: Karin.Vorhoff@caritas.de
www.caritas.de
Kathol. Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe
Stefan Kunz
Karlstraße 40, 79104 Freiburg
Telefon: 0761 200-378
E-Mail: kagw@caritas.de
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