30. MÄRZ 2020

CORONA-Krise: Menschen in Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit besser schützen

BAG W: Ausweitung von Unterbringungsmöglichkeiten, existentielle Versorgung absichern, Stopp von Zwangsräumungen

Berlin, 27.03.2020. Die von allen Bürgerinnen und Bürgern einzuhaltende soziale Distanz, die notwendigen Hygienemaßnahme, der weitestgehende Rückzug in die eigenen vier Wände – diese Maßnahmen sind mit den Lebensumständen wohnungsloser Menschen nicht vereinbar. Mehr...

 

„Die Einrichtungen und Dienste der Wohnungslosenhilfe arbeiten unter erschwerten Bedingungen und hoher Belastung. Der Schutz der Mitarbeitenden und der wohnungslosen Menschen erfordert höchste Anstrengungen. Niedrigschwellige Angebote wie Tagestreffs sind zum Teil geschlossen oder finden nur sehr eingeschränkt statt. Auch Beratungsstellen müssen ihr Angebot zurückfahren. Die medizinischen Angebote können nur eingeschränkt ihre Angebote aufrechterhalten oder müssen sie ganz einstellen. Stationären Einrichtungen ist ein Aufnahmestopp verordnet worden.  In Notunterkünften sind Menschen nach wie vor in Mehrbettzimmern untergebracht. Den Einrichtungen und Diensten mangelt es an Schutzutensilien und Desinfektionsmitteln. In weiten Teilen des Landes ist die Wohnungslosenhilfe nicht explizit der „kritischen Infrastruktur“ zugeordnet. Vielerorts ist nicht geklärt, wie für wohnungslose Menschen Quarantänemaßnahmen sichergestellt werden können – insbesondere nicht bei einer steigenden Infektionsrate in Deutschland“, erklärte Werena Rosenke, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W).

 

In dieser Situation bekräftigt die BAG W ihre Forderungen nach Sofortmaßnahmen:

  • Die Belegungsdichte in Unterkünften muss umgehend reduziert werden: Dazu müssen zusätzliche Räumlichkeiten von den Kommunen akquiriert und angemietet werden, beispielsweise Pensions- und Hotelzimmer und Ferienwohnungen.
  • Bereitstellung von Einzelzimmern, um eventuelle Quarantänemaßnahmen sicherzustellen.
  • Aufrechterhaltung und ggf. Wiedereröffnung von Tagesaufenthalten, Essensausgaben und anderen niedrigschwelligen Angeboten, um auch die Versorgung der Menschen, die ganz ohne Unterkunft auf der Straße leben, abzusichern.
  • Medizinische Versorgungsangebote müssen aufrechterhalten bleiben oder es müssen Alternativen geschaffen werden: Eine Mindestvoraussetzung ist die Ausstattung der medizinischen Projekte der Wohnungslosenhilfe mit allen benötigten Schutzutensilien.
  • Für besonders vulnerable Gruppen von Wohnungslosen müssen abgeschlossene Wohneinheiten vorgehalten werden, um sie schützen zu können.
  • Gesetzliche Regelungen zur Aussetzung von Zwangsräumungen aus Wohnraum: Schon lange vor der CORONA-Krise sind Räumungsverfahren eingeleitet worden, die jetzt unbedingt und verbindlich ausgesetzt werden müssen. Vollstreckungsschutzanträgen gemäß § 765a der Zivilprozessordnung (ZPO) muss nachgegeben werden, denn das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art.2 Abs.2 Satz 1 des Grundgesetzes muss geschützt werden.
  • Die Justizbehörden der Länder sollten mit den Amtsgerichten vereinbaren, Zwangsräumungen auszusetzen.
  • In die Erlasse der Länder und Kommunen zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen müssen die Dienste und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe aufgenommen werden.

 

„Zusätzlich erschwert hat sich die Lage der wohnungslosen Menschen, da Betroffene wegen geschlossener Jobcenter Schwierigkeiten haben ihren Tagessatz zu erhalten. Das Sammeln von Pfandflaschen und der Verkauf von Straßenzeitungen ist inzwischen sehr stark eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich. Deswegen ist es so dringlich, die nötige Infrastruktur für die wohnungslosen Menschen aufrechtzuerhalten. Das funktioniert aber nur, wenn die Hilfeangebote entsprechend gut ausgestattet und der Krisensituation angepasst sind“, erklärte Rosenke.

Glücklicherweise hätten einige Kommunen und die Stadtstaaten Berlin und Hamburg bereits reagiert und erweiterten ihre Unterbringungsmöglichkeiten. Die Stadt Flensburg z.B. meldet, dass die Unterbringung in der Unterkunft nur noch max. in 2-Bett-Zimmern erfolgt. In Berlin wird eine Jugendherberge für obdachlose Menschen zur Verfügung gestellt. In München soll eine ehemalige Kaserne zur Erweiterung der Platzkapazitäten dienen.

 

„Wir halten es nicht für verantwortbar, Zwangsräumungen von Wohnraum vorzunehmen. Menschen dürfen in dieser Situation nicht aus ihren Wohnungen geräumt und in Notunterkünfte eingewiesen werden, die schon jetzt überlastet sind. Deswegen begrüßen wir es sehr, dass in einzelnen Regionen, beispielsweise in Dresden, Berlin, Flensburg, Tettnang im Bodenseekreis Zwangsräumungen ausgesetzt sind“, so Rosenke.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Werena Rosenke, Geschäftsführerin BAG W, 0151-16 70 03 03, werenarosenke@bagw.de


 
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