„Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen“ (Gal 6,2)
„Einer trage des andern Last“. Geht das überhaupt?
Sicher. Simon von Cyrene wurde dazu gezwungen, Jesus das Kreuz zu tragen (Mt 27,32). Aber Zwangsverpflichtung ist doch wohl nicht gemeint, wenn es um die Erfüllung des Gesetzes Christi geht.
Kann man aber einem anderen Menschen wirklich die große Last eines Lebens (Trauer, Versagen, Schuld…) abnehmen? Wohl nicht.
Und doch gilt auch und vielleicht sogar gerade dann: „Geteiltes Leid ist halbes Leid“. Denn es tut gut, wenn ich mich in einer solchen Situation nicht allein mit meinem Leid rumquälen muss. Wenn da jemand ist, der mich nicht verurteilt, abschiebt, erniedrigt, ausgrenzt. Wenn jemand zuhört, tröstet, hilft.
Freilich gehören dazu immer zwei: Jemand, der/die sich öffnet. Jemand, der/die zuhört und es aushält, möglicherweise nichts tun zu können – außer „nur“ da zu sein und sich vom anderen belasten zu lassen.
Wer schon einmal eine solche Situation erlebt hat, weiß wie schwer, aber auch wie kostbar solche Momente des Mitragens sind. Dann ist ein Wort wie „ich denke an dich“ oder „ich bete für dich“ weit, weit mehr als nur eine Floskel. Es ist Ausdruck der Bereitschaft, die Last des anderen/ der anderen mitzutragen.
Und das ist Erfüllung des Gesetzes Christi. Nicht aus Pflicht oder gar erzwungen, sondern aus Sympathie – aus der Bereitschaft des Mittragens und Mitleidens. So wie es Jesus – der Christus – vorgelebt hat. Denn er wurde Mensch und hat unser Menschsein in aller Konsequenz mitgetragen bis hinein in den schmachvollsten und schändlichsten Tod – den Tod am Kreuz. Und er trägt auch jetzt noch die Last eines Lebens mit. ER möchte dies auch heute durch uns erfahrbar machen, indem einer die Last des andern mitträgt.

Prof. Dr. Bernd Lutz
Lehrstuhl für Pastoraltheologie
PTH St. Augustin
